Reiner Priggen
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Presse

Pressemitteilung vom 19.08.2008

Endlich Transparenz in der Steinkohlefinanzierung
Priggen: Verfassungsgerichtsurteil ist ein Meilenstein für das Parlament

Das Landesverfassungsgericht in Münster hat heute einer Klage des Abgeordneten Reiner Priggen MdL, stellvertretender Fraktionsvorsitzender und energiepolitischer Sprecher, in seinen wesentlichen Teilen stattgegeben. Bei der Klage ging es um die intransparente Steinkohlefinanzierung. Zum Urteil erklärt Reiner Priggen MdL:

„Das Urteil ist ein Meilenstein für die Rechte der Abgeordneten. Es hat grundsätzlich das Recht der Parlamentarier auf Auskunft gestärkt. Das heißt, die Regierung muss zukünftig Anfragen der Parlamentarier umfassender und gründlicher beantworten. Verweigert sie dem Parlament Informationen, so muss sie begründen, warum sie dies tut.

Da es sich um ein Grundsatzurteil handelt, erwarten wir, nun endlich auch in NRW die Rechte der Abgeordneten gegenüber der Landesregierung geregelt werden. Dazu haben wir bereits mehrfach entsprechende Gesetzentwürfe vorgelegt.

Das Urteil hat zudem eine historische Komponente. Es bietet die Möglichkeit, endlich Transparenz in die Steinkohlefinanzierung zu bringen. Das Gericht hat ausdrücklich festgehalten, dass die RAG kein normales Unternehmen ist, sondern ein staatlich finanziertes. Es steht daher nicht im Wettbewerb und muss insofern seine Zahlen über die Kosten der Steinkohleförderung auch gegenüber den Abgeordneten transparent machen. Das Landesverfassungsgericht sieht die Geschäftsgeheimnisse der RAG nicht verletzt, wenn sie darstellen muss, wofür sie Subventionen verwendet.

Nicht zuletzt für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler ist es ein wichtiges Urteil. Sie haben ein Recht darauf zu erfahren, wofür die RAG die Milliarden Euro an Steuergeldern in der Vergangenheit für Steinkohlefinanzierung ausgegeben hat und was im Hinblick auf die sogenannten Ewigkeitskosten auf die Öffentliche Hand zukommt."

Zur Pressemitteilung des VGH Münster


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