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Willkommen
Zehn Jahre war ich energiepolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion in NRW. Nun haben wir mit der Bildung einer rot-grünen Regierung drei grüne Ministerien. Insbesondere das Umweltministerium mit der Ressort-Zuständigkeit Klimaschutz bedeutet künftig eine ganze Reihe von klima- und energiepolitischen Notwendigkeiten, die jetzt endlich auf den Weg gebracht werden können.
Ich habe eine neue verantwortungsvolle Aufgabe übernommen, den Fraktionsvorsitz der nunmehr 23-köpfigen Grünen Landtagsfraktion und zugleich bin ich während der 15. Legislaturperiode Sprecher für Bundesangelegenheiten.
Mein altes/neues Landtagsteam steht Ihnen/Euch bei Fragen immer gerne zur Verfügung.
Ich bedanke mich ganz herzlich für Euer/Ihr Interesse und wünsche uns allen für die nächsten Jahre deutliche Fortschritte im Bereich der Energie- und Klimapolitik.
Euer/Ihr
Dipl.-Ing. Reiner Priggen
Abgeordnetenbüro:
Platz des Landtags 1
40221 Düsseldorf
Raum E 3 C 51/52
Fon 0211/884-2859
Fax 0211/884-3503
eMail: info@reiner-priggen.de
Aktuelle Rede

Auf Antrag der CDU befasste sich der Landtag mit den Aufgaben der RAG-Stiftung.
Klimaschutz
Energetische Gebäudesanierung

Bundesumweltminister Norbert Röttgen (CDU) hat die Bundesländer aufgefordert, sie sollten der steuerlichen Förderung der energetischen Gebäudesanierung zustimmen. Dies veranlasste Reiner Priggen für die GRÜNE-Landtagsfraktion...
Braunkohlekraftwerk

Zu den kürzlich bekannt gewordenen Anregungen von RWE Power zur Änderung des Regionalplans, zwecks Bau eines neuen Braunkohlekraftwerks im rheinischen Revier in Niederaußem, hatte die CDU-Fraktion einen Antrag gestellt, der am 19.10. im Plenum diskutiert wurde.
Zum Klimaschutzgesetz

Am 4. Oktober stellte Minister Johannes Remmel (GRÜNE) das Klimaschutz-Start-Programm sowie den Kabinettsentwurf für ein Klimaschutzgesetz vor.
Schulkompromiss

Nach jahrzehntelangen Grabenkämpfen um die beste Schullandschaft in NRW haben sich SPD, GRÜNE und die oppositionelle CDU auf einen Kompromiss geeinigt, der mindestens für die nächsten 12 Jahre gelten soll.